HKP informiert: Neue Pflegegrade ab 01.01.2017
HKP - Häusliche Krankenpflege

Ab dem 01. Januar 2017 werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Alle wichtigen Informationen dazu lesen Sie hier:

Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird  zum Jahresbeginn automatisch in den entsprechenden neuen Pflegegrad überführt. Das heißt, dass Sie diesbezüglich nichts unternehmen müssen. Wichtig hierbei ist, dass kein Versicherter schlechter gestellt wird. Anhand der nachstehenden Tabelle können Sie nachvollziehen, in welchen Pflegegrad Sie übergeleitet werden und welche ambulanten Pflegeleistungen Ihnen zukünftig zustehen.

tabelle-nba-01-01-2017

Außerdem wird der monatliche Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI (bisher 104,- € oder 208,- €) für alle eingruppierten Personen einheitlich auf monatliche 125,- € festgesetzt.

Mit den neuen Begutachtungsverfahren wird die Zahl der Anspruchsberechtigten für Pflegeversicherungsleistungen wachsen. In den Pflegegrad 1 werden künftig Personen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen, aber dennoch zumeist körperliche Einschränkungen haben. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf eine Pflegeberatung, eine Anpassung des Wohnumfeldes (z.B. Badumbau) und den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 €.

Sollten Sie Fragen zu den Überleitungen oder den künftigen Leistungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Außerdem haben wir die Möglichkeit das neue Begutachtungssystem zu simulieren. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege beratend zur Seite.